Stellv. Helfersprecher
Aufgaben des Stellv. Helfersprecher
Der/ Die stellvertretende Helfersprecher/in vertritt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr die Belange der Helferinnen und Helfer gegenüber dem/ der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/-innen. Sie arbeiten vertrauensvoll zusammen.
- Der/ Die stellv. HeSpr ist im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr der/die Ansprechpartner/-in für den/ die Ortsbeauftragten/ Ortsbeauftragte im Vorfeld von Entscheidungen, Maßnahmen und Aktionen.
- Er/ Sie vertritt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr die Belange der Helfer und Helferinnen in THW-bezogenen Gremien, insbesondere in den Vorständen der örtlichen Helfervereinigung e.V., der Ortsjugend e.V.
- Er/ Sie wirkt im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr mit:
- bei grundsätzlichen, die ehrenamtlichen Belange betreffenden,
Angelegenheiten des Ortsverbandes
- bei der Abberufung von Ortsbeauftragten sowie
- der Berufung und Abberufung von stellvertretenden Ortsbeauftragten,
Einheitsführern/ Einheitsführerinnen, Unterführern/ Unterführerinnen und
Jugendbetreuern/ Jugendbetreuerinnen
- bei der Entlassung eines Helfers/ einer Helferin ohne dessen/deren Antrag
- der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern/
Helferinnen untereinander oder mit dem/ der Ortsbeauftragten auf Antrag
eines/einer der Betroffenen oder in Eigeninitiative in Absprache mit
dem/der Ortsbeauftragten.
- Er/ sie kann im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem/ der Ortsbeauftragten abzustimmen.
- Im Arbeitsschutzausschuss des Ortsverbandes wirkt der/die stellv. HeSpr im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr beratend mit.
- Gemeinsam mit dem/der Ortsbeauftragten und den Einheitsführern/Einheitsführerinnen wirkt der/die stellv. HeSpr im Auftrag oder bei Abwesenheit des HeSpr bei der Verteilung der MAE mit.
- Der/ Die stellv. HeSpr wirkt im Ortsausschuss an der Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes mit.
- Das Auftreten in der Öffentlichkeit hat stets der Förderung des Ansehens des THW zu dienen.
- Bei Veranstaltungen vertritt der/die stellv. HeSpr das Ehrenamt des Ortsverbandes im Benehmen mit dem/der Ortsbeauftragten.
- Er/Sie hat das Recht auf Information.